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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

I. Geltungsbereich

  1. Soweit keine abweichende Einzelvereinbarung getroffen wird, unterliegen unsere Angebote, Verkäufe, Reparaturen und sonstigen Leistungen gegenüber Unternehmern („Besteller“) den nachstehenden Bedingungen.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Weder in der Bezugnahme auf ein Schreiben, das abweichende Geschäftsbedingungen enthält oder auf diese verweist, noch in der Lieferung durch uns liegt ein Einverständnis zu anderen Bedingungen.

II. Angebote

  1. Unsere elektronischen Medien, Kataloge, Prospekte, Preislisten und sonstigen Publikationen (zusammen „unsere Publikationen“) informieren lediglich über unser Produktsortiment und stellen keine Angebote im Sinne des § 145 BGB dar. Abbildungen und Maßangaben in unseren Publikationen stellen in keinem Fall die Zusicherung einer Eigenschaft dar, auch lässt sich aus ihnen nicht eine spezielle Eignung herleiten. Änderungen behalten wir uns vor.
  2. Angebote sind freibleibend, soweit nicht von unserer Seite eine Bindungsfrist angegeben ist.
  3. An allen von uns zur Verfügung gestellten Mustern, Plänen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.

III. Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt oder die Lieferung ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wurde.
  2. Ein Vertrag, der die Lieferung von Sonderanfertigungen zum Gegenstand hat, kommt abweichend von Ziffer III. 1 erst zustande, wenn die von uns erstellte Maßskizze/Freigabezeichnung bzw. Auftragsbestätigung vom Besteller schriftlich bestätigt ist.

IV. Preise

  1. Es gelten die am Liefertag gültigen Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Übersteigt der am Liefertag geltende Preis den am Tag der Bestellung gültigen Preis jedoch um mehr als 5 %, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Bei Bestellungen unter 300 Euro netto (außer Nachlieferungen) wird (zusätzlich) ein Mindermengenzuschlag von 10 Euro netto berechnet.
  3. Bei Ersatzteilbestellung unter 50 Euro netto wird (zusätzlich) ein Mindermengenzuschlag von 5 Euro berechnet.
  4. Bestellungen, die über unseren Webshop getätigt werden, sind generell frei von Mindermengenzuschlägen.

V. Lieferung, Gefahrübergang, Transport

  1. Die Lieferung unserer Ware erfolgt entsprechend den aktuell gültigen Incoterms 2020 (International Commercial Terms). 
    Sondervereinbarungen bleiben hiervon ausgenommen.
  2. Für Schäden, die durch den Verlust oder Beschädigung der Ware in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haften der Spediteur oder der Frachtführer nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen, in einem Schadensfall eine sofortige Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

VI. Versandkosten und Transportversicherung

  1. Generell hat der Besteller sämtliche mit der Versendung der Waren im Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.
  2. Die Kosten für Verpackung und Versand ab Werk Eibelstadt betragen für Lieferungen im Inland je Standard-Paket bis 31,5 kg und Abmessungen 120 x 60 x 60 cm (LxBxH) pauschal 6,95 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
  3. Die Transportkosten für sperrige Artikel (z. B. Displays, Leinwände, Möbelstücke, Gestelle, Deckenlifte etc.) können der aktuell gültigen Preisliste entnommen werden.
  4. Die Kosten, die auf Wunsch des Bestellers für eine Expresslieferung entstehen, hat der Besteller in voller Höhe selbst zu tragen.
  5. Die Kosten der Transportversicherung, die wir in jedem Fall (ausgenommen Selbstversicherer nach schriftlicher Mitteilung) bei der Versendung von Waren für den Besteller abschließen, betragen jeweils 0,1 % des Nettowarenwerts.
  6. Die Angaben in VI. 2 . VI. 6 gelten für den Binnenmarkt. Die Transport- und Versandkosten für den internationalen Warenverkehr (inkl. EU) werden auf jedem Angebot individuell ausgewiesen.

VII. Lieferverpflichtung

  1. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten voraus. Dies gilt aber nur dann, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von uns gelieferten Waren getroffen und die Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt haben. Wir verpflichten uns, den Besteller bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung unverzüglich zu verständigen. Diese Ereignisse berechtigen den Besteller, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen Verzögerung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.

VIII. Zahlungsbedingungen

Warenrechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Reparatur- und Servicerechnungen sind ohne Abzug sofort nach Zugang beim Besteller fällig.

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen (erweiterter Eigentumsvorbehalt oder Kontokorrentvorbehalt).
  2. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen, zu verbinden, zu vermischen oder zu verarbeiten. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder die Einräumung von Sicherungseigentum, sind dem Besteller nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei der Weiterveräußerung an einen Dritterwerber nicht sofort oder nicht vollständig bezahlt, verpflichtet sich der Besteller, nur unter verlängertem Eigentumsvorbehalt, das heißt nur gegen Abtretung des Kaufpreises gegen den Dritterwerber zu veräußern, und tritt schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des mit uns vereinbarten Preises der Vorbehaltsware sicherungsweise an uns ab (nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt). Die Ermächtigung des Bestellers zur Weiterveräußerung, Verbindung, Vermischung und Verarbeitung endet, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenztatbestand nach der InsO vorliegt oder er uns gegenüber in Zahlungsverzug geraten ist.
  3. Der Besteller darf keine Vereinbarung mit seinen Kunden und Abnehmern treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließt oder beeinträchtigt oder die Vorausabtretung nach Abs. 2 vereitelt; die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Ware gilt daher nicht, wenn zwischen dem Besteller und seinem Kunden bzw. Abnehmer ein Abtretungsverbot vereinbart ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung ermächtigt; wir sind berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit bei sachlich berechtigtem Interesse, bspw. bei einem Zahlungsverzug oder einer Insolvenz des Bestellers, zu widerrufen, die Sicherungsabtretung offenzulegen und die Forderung einzuziehen. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns alle Auskünfte und Unterlagen vollständig zu übermitteln, die zur Einziehung der abgetre-tenen Forderung erforderlich sind, sowie den Dritterwerber von der Sicherungsabtretung unverzüglich zu informieren.
  4. Bei Insolvenz, Zahlungsverzug oder bei sonst schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir nach Rücktrittserklärung zur Zurücknahme aller Vorbehaltswaren berechtigt. Der Besteller ist ohne Rückbehalt zur Herausgabe verpflichtet; er trägt die erforderlichen Kosten der Zurücknahme und des Transports der Vorbehaltsware. Wir sind bei Rücktritt berechtigt, die Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf zu verwerten und den Verwertungserlös nach Abzug der uns entstandenen, angemessenen Kosten der Verwertung auf die Forderungen zu verrechnen, welche der Besteller aus der Warenlieferung und Geschäftsbeziehung schuldet. Von allen Zugriffen Dritter, Pfändungen, Veränderungen, Verschlechterungen oder dem Untergang der Vorbehaltsware hat uns der Besteller unaufgefordert und unverzüglich zu unterrichten.
  5. Die Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wir erwerben Miteigentum an der neuen oder einheitlichen Sache, wenn die Vorbehaltsware verarbeitet oder untrennbar verbunden wird und zwar in dem Verhältnis des Nettorechnungsbetrages unserer Vorbehaltsware zu den Nettorechnungsbeträgen, ersatzweise den Verkehrswerten, der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns; er ist auf unser Verlangen verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte und Belege zu übermitteln, die zur Wahrung unserer (Mit-)Eigentumsrechte erforderlich sind.
  6. Übersteigt der Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

X. Mängelansprüche

  1. Im Falle von Sach- und / oder Rechtsmängeln ist unsere Haftung auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für uns unzumutbar, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer XI. die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Sachmängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Die Anzeige eines solchen Mangels muss spätestens 7 Tage nach Empfang der Ware an uns versandt werden. Zeigt sich später ein Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen. Unterlässt der Besteller eine solche Anzeige, gilt unsere Leistung als genehmigt. Gleichzeitig mit der Mängelanzeige ist der beanstandete Artikel bei uns zur Rückholung anzumelden (RMA-Verfahren).
  3. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die bei uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, wenn der Besteller erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt und die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.
  4. Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und bei natürlicher Abnutzung. Mängelansprüche bestehen ferner nicht, soweit Schäden nach Gefahrübergang auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Besteller oder einen Dritten (insbesondere auf fehlerhaftem Einbau sowie mangelnder Wartung und / oder Inspektion) beruhen. Nimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  5. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang.
  6. Für Schadensersatzansprüche des Bestellers (einschließlich Folgeschäden und immaterielle Schäden) in Folge von Schlecht- oder Nichtleistung haften wir ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer XI.

XI. Haftung

  1. In Fällen vorsätzlicher Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. In Fällen grob fahrlässiger Pflichtverletzung ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (etwa solcher, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade uns auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir keinen Vorsatz zu vertreten haben.
  4. Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Soweit nicht in Ziffern XI. 1. bis 4. abweichend geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
  6. Sämtliche Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung und Informationen an uns durch den Besteller. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, soweit wir gemäß Ziffern XI. 1. bis 4. unbeschränkt haften; diese verjähren nach den gesetzlichen Regelungen.

XII. Entsorgung

Unsere Preise schließen die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten (im Sinne des § 3 ElektroG) anderer Nutzer als privater Haushalte nicht ein. Der Besteller wird solche Altgeräte nach seiner Wahl im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften auf eigene Kosten entsorgen oder diese Verpflichtung einem Dritten auferlegen. Der Besteller stellt uns von der dem Hersteller obliegenden Verpflichtung zur Rücknahme und Entsorgung gemäß § 10 Abs. 2 ElektroG sowie von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

XIII. Rücknahme mangelfreier Waren

Werden mangelfreie Waren nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung durch Kindermann (RMA-Verfahren) vom Besteller zurückgesandt, berechnen wir, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Nettowarenwertes, mindestens jedoch 25 Euro und die geltende Umsatzsteuer pro Artikel.

Eine Gutschrift des Nettowarenwertes – abzüglich der Bearbeitungsgebühr – erfolgt nur, wenn es sich bei der zurückgesandten Ware nicht um Sonderanfertigungen handelt und sich die Ware in einwandfreiem Zustand befindet. Software wird nur unbenutzt und versiegelt zurückgenommen.

Die RMA-Nummer ist in jedem Fall von außen sichtbar auf dem Umkarton sowie dem Lieferschein zu vermerken. Die Verweigerung der Annahme behalten wir uns ansonsten vor.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Eibelstadt. Gerichtsstand ist Würzburg. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

XV. Übersetzungen

Die Übersetzung dieser AGB in Fremdsprachen ist nur zum besseren Verständnis für unsere Kunden. Rechtsverbindlich ist allein die deutsche Fassung.

XVI. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser AGB im übrigen nicht.

Stand: 01.03.2021

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